Willkommen

Unsere Leistungen

Banner Nebenkostenabrechnung

Einmal im Jahr steht sie für jeden Eigentümer an – die Nebenkostenabrechnung. Im „Dschungel“ des Mietrechts hat sich schon so mancher verirrt, was auf Grund der vielen Gesetze, Verordnungen und Urteilen auch nicht verwunderlich ist. So ist die Nebenkostenabrechnung zu einem der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter geworden.

Damit Sie sich entspannt zurücklehnen können, übernehmen wir gerne diese Arbeiten und erstellen die Nebenkostenabrechnung für Sie – kompetent, fristgerecht, zuverlässig und mit Anschreiben für Ihren Mieter.

Banner Miethausverwaltung

Einmal in ein Miethaus investiert, ob Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie, ist es wichtig, den Wert der Investition sicherzustellen. Hierfür sind eine professionelle Miethausverwaltung und eine kontinuierliche, solvente und zufriedene Mieterstruktur von unbedingter Notwendigkeit.

Unsere Leistungen können bezüglich der Hausverwaltung die folgenden kaufmännischen Verwaltungstätigkeiten beinhalten:

  • Abschluss von Mietverträgen
  • Wohnungsübergaben
  • Kontrolle der Mieteingänge / Mahnwesen
  • Erstellen der jährlichen Nebenkostenabrechnungen (Betriebs- und Heizkostenabrechnungen)
  • Führen der laufenden Buchhaltung
  • Erstellen der Einnahme- / Überschussrechnung für den Steuerberater
  • Überprüfung und Anpassung der Mieten
  • Wohnungsabnahmeen
  • Vermietungen / Neuvermietungen

Darüber hinaus,

  • stehen wir ihren Mietern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung,
  • erledigen den notwendigen Schriftverkehr mit ihren Mietern und den Behörden,
  • vergeben notwendige Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen und kontollieren diese und
  • kümmern uns um die Abwicklung möglicher Versicherungsschäden.

Banner Wohnungseigentümergemeinschaften

Im Rahmen der Verwaltung und des Managements von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) finden Sie in uns einen erfahrenen und zuverlässigen WEG-Verwalter, der sich um alle Belange Ihres gemeinschaftlichen Eigentums kümmert. Bei der WEG-Verwaltung sind die Aufgaben des Verwalters im Wohnungseigentumsgesetz eindeutig festgelegt.

Zur unserer ordnungsgemäßen Verwaltung gehören nach § 21 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) insbesondere

  • die Aufstellung einer Hausordnung,
  • die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums,
  • die Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie die angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,
  • die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung,
  • die Aufstellung eines Wirtschaftsplans nach § 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Weitere Aufgaben sind in § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

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